DIE BAHNFÜCHSE GMBH

Honorarübersicht
ab 12. Dezember 2022

Für Fahrkarten des VBB (Strecken in Berlin und Brandenburg) und Regionalfahrkarten (z. B. Berlin-Brandenburg-Ticket, Bayern-Ticket etc.) zahlen Sie grundsätzlich keine Zusatzkosten; diese erhalten Sie immer zum Original-Schalterpreis.

Insbesondere bei unserem Spezialgebiet „Gruppenfahrten“ kommt dies fast immer vor.

→ Beispiel: Sie haben eine Gruppenfahrt für 751,50 EUR gefunden.

Wir recherchieren für Sie einen Nettopreis von 402,70 EUR: dann beträgt unser Honorar 50% der Differenz, also zahlen Sie immer noch statt 751,50 nur 577,10 EUR.
Dieses Honorar deckt alle Nebenkosten ab (Platzkarten usw.).
Dieser Preis ist stets der tagesaktuelle Endpreis.

Dann gilt immer: keine pauschalen Zusatzkosten

→ Beispiel: Sie haben einen Fahrpreis von 125,50 EUR gefunden.

Dann zahlen Sie bei uns auch genau diese 125,50 EUR und nicht mehr.

Dann beträgt das Honorar:

bei direktem Kauf in unserem Büro pauschal 10% pro Vorgang, mindestens 5,00 EUR.

→ Beispiel:
Sie haben einen Fahrpreis von 57,50 EUR gefunden.
Dann beträgt unser Preis 63,25 EUR.

  1. Bestellung von DB-Gepäck zzgl. 5,00 EUR pro Fahrtrichtung
  2. Buchung mit Fahrradreservierung zzgl. 5,00 EUR pro Fahrrad
  3. Leistungen zu Fahrkarten, die Sie nicht bei uns gekauft wurden (z. B. Platzkarten zu bereits auf www.bahn.de gekauften Online-Tickets oder Rail&Fly) zzgl. 10,00 EUR pro Vorgang
  4. Buchung von Flixtrain zzgl. 10% des Fahrpreises

Weiterhin und trotz unserer Honorare gilt: durch unsere Tarif- und verkehrsgeographischen Kenntnisse und unsere verschiedenen Bahnlizenzen, die wir miteinander kombinieren, zahlen Sie bei fast allen Gruppenfahrten teilweise deutlich weniger (→ Beispiele auf der Startseite)

Unsere 20jährige Erfahrung führt fast immer zu einem Preis, den Sie im Internet nicht selbst finden können.

Ein Hinweis, wenn Sie stornieren müssen: die Arbeit für die Buchung haben wir erbracht und bitten um Verständnis, dass wir unsere Honorare prinzipiell nicht erstatten werden. Es handelt sich hierbei immer um die Beträge, die auf Ihrem Kaufbeleg in der Spalte „Leistungscode“ mit „3418“ aufgeführt sind. Diese Regel gilt nicht für Gruppenfahrten für Bildungsinstitutionen (z. B. Klassenfahrten etc.).

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